Kinderbetreuungsbonus
Antrag: Kinderbetreuungsbonus für AK Niederösterreich Mitglieder
1. Allgemeine Voraussetzung
Der Kinderbetreuungsbonus in der Höhe von 150 € gebührt jedem Mitglied der AK Niederösterreich, sofern die Voraussetzungen  erfüllt werden. Es kann nur ein Kinderbetreuungsbonus pro haushaltszugehörigem Kind ausbezahlt werden.
Wenn weitere Unterlagen benötigt werden oder Unklarheiten bestehen, so meldet sich ein:e Mitarbeiter:in der
AK Niederösterreich bei Ihnen.
2. Persönliche Daten
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Bitte geben Sie die Sozialversicherungsnummer nur dann ein, falls die Mitgliedsnummer nicht bekannt ist!
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3. Daten zum Kind
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4. Notwendige Unterlagen, die gesendet werden müssen
Bitte Familienbeihilfenachweis oder Geburtsurkunde und Kostennachweis hochladen.

5. Bankverbindung
Der BIC ist nur bei Auslandsüberweisungen auszufüllen.
Es können nur Überweisungen auf Konten innerhalb der EU/des EWR vorgenommen werden.

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6. Bestätigung der Richtigkeit und Zustimmungserklärung
Der/Die Ansuchende erklärt, dass keine andere Kinderbetreuungsförderung einer Arbeiterkammer eines anderen Bundeslandes für das Betreuungsjahr 2023/24 beantragt wird bzw. wurde oder in Anspruch genommen wird.
Ich bestätige hiermit die Richtigkeit meiner Angaben, dass ich im Betreuungsjahr 2023/24
(4. September 2023 bis 30. Juni 2024) jedenfalls Kinderbetreuungskosten in der Höhe von 150 Euro habe und erkläre meine Zustimmung zu den Förderrichtlinien des "AK Niederösterreich Kinderbetreuungsbonus".
Nicht wahrheitsgetreue Angaben können zur Rückforderung der Förderung führen.
Ich gebe an, alle in diesem Formular genannten Personen über die Datenübermittlung an die AK Niederösterreich informiert und ihre Zustimmung zur Datenverwendung eingeholt zu haben.
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7. Qualitätssicherung
Ich bin damit einverstanden, im Rahmen von Evaluierungen und zur Qualitätssicherung
der gegenständlichen Förderung seitens der AK Niederösterreich kontaktiert zu werden.
Diese Zustimmung ist jederzeit per E-Mail an kinderbetreuungsbonus@aknoe.at widerrufbar. 
Auf die Gewährung des "Kinderbetreuungsbonus" der AK Niederösterreich besteht kein Rechtsanspruch.
Wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind und die AK Niederösterreich Mitgliedsprüfung erfolgreich abgeschlossen ist, wird der Direktzuschuss auf Ihr Konto überwiesen.